Flat coated Retriever

Bailey´s Cream

Daiquiri Ashes of St. Helens

 

Bewertung der Leistungen (Teil A)

 

Die Bewertung der Leistungen gliedert sich im Teil A wie folgt:

Je Prüfungsfach können maximal 10 Punkte vergeben werden. Jeder Hund wird während aller Übungen vom Richter beobachtet. zwischen den Übungen ist der Hund bei Fuß zu führen. Der Richter wird in seiner Bewertung den Gesamteindruck aller Übungen mit Beginn des Aufrufens bis hin zur Abmeldung der gesamten Prüfung für den einzelnen Teilnehmer in seiner Beurteilung berücksichtigen.

Die Bewertung in den Fächern 1 (Leinenführigkeit) und 2 (Freifolge) werden mir der Fachwertziffer 2 bewertet.

 
1. Leinenführigkeit und Unbefangenheit
 

Von der Grundstellung aus hat der angeleinte Hund seinem HF auf ein einmaliges Kommando freudig zu folgen. Der HF hat mit seinem Hund etwa 40m in gerader Linie hin und zurück zu gehen. Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe an der linken oder rechten Seite des HF zu bleiben, er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen. Die Übung ist auf der Geraden im gewöhnlichen, langsam und im Laufschritt zu zeigen. Im gewöhnlichen Schritt sind mind. jeweils eine Rechts-, Links- und Wendung zu zeigen.

Beim "Angehen", beim Wechsel der Gangart "schnell, langsam, gewöhnlich" und bei der Richtungsänderung "links, rechts, Wende" ist dem HF ein Kommando gestattet.

Während der gewöhnlichen Gangart muss der HF mind. 2x stehen bleiben. Der Hund hat sich in diesem Fall zu setzen. Der HF darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führleine soll während des Führens lose durchhängen. Auf Anweisung des Richters geht der HF mit seinem Hund durch eine Gruppe von mind. sechs (6) Personen. Der HF hat in der Gruppe vor einer Person mind. einmal zu halten, wobei sich der Hund in die Sitzposition begeben muss.

Die Gruppe hat sich möglichst durcheinander zu bewegen. Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei den Wendungen sind punktmindernd.

2. Freifolgen
 

Auf Anordnung des Richters wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Die Leine muss aus dem Sichtbereich des Hundes entfernt werden. Der HF begibt sich mit seinem freifolgenden Hund sofort wieder in die noch aus Übung 1 wartende Personengruppe um dort mind. bei einer Person stehen zu bleiben, wobei sich der Hund zu setzen hat.

Nach Verlassen der Gruppe nimmt der HF mit dem freifolgenden Hund die Grundstellung ein und beginnt dann die Freifolge analog der Festlegungen zu Übung 1.

3. Hinsetzen und Sitzenbleiben in Verbindung mit Herankommen
 

Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach Aufforderung durch den Richter hat sich der Hund auf einmaliges Kommando schnell zu setzen, wobei der Hundeführer seine Gangart nicht verlangsamt sondern zügig weitergeht, ohne sich zu dem Hund umzudrehen. Nach ca. 20m bleibt der HF stehen und dreht sich zu seinem Hund um. Hinlegen und Aufstehen des Hundes, dem HF Nachfolgen sind fehlerhaft.

Auf Anweisung des Richters ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart muss der Hund direkt zu seinem HF kommen und hat sich dicht vor diesen zu setzen. Auf ein Kommando hat sich der Hund dann neben den HF in Grundposition zu begeben.

4. Ablegen und Liegenbleiben
 

Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Auf Anweisung des Richters hat der HF dem Hund ein Platzkommando zu geben ohne dabei stehen zu bleiben. Der Hund hat sich schnell ohne zu zögern hinzulegen. Ohne Einwirkung auf den Hund und ohne sich umzusehen, geht der

HF ca. 30 m weiter, dreht sich dann um und bleibt dort ca. 1 Minute stehen; kehrt dann auf Anweisung des Richters zu seinem Hund zurück und nimmt an der geführten Seite Grundstellung ein. Erst auf Anweisung des Richters darf der Hund in die Sitzposition gebracht werden. Hinsetzen, Aufstellen, dem HF folgen, Aufsitzen nach Rückkehr ohne Kommando sind fehlerhaft.

5. Ablegen des Hundes unter Ablenkung
 

Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund zu dem vom Richter angewiesenen Bereich. Der HF legt seinen Hund ab, ohne die Leine oder sonst einen Gegenstand bei ihm zu belassen. In Sicht des Hundes bleibend, geht der HF etwa 40 m vom Hund weg und bleibt mit dem Rücken zum Hund gewendet stehen. Eine Gruppe von mindestens drei Passanten und einer Auftragsperson mit einem angeleinten Hund (kein Raufer), geht auf den HF zu (die minimale Entfernung beider Hunde darf 20m nicht unterschreiten), begrüßt diesen und entfernt sich sodann gemeinsam mit dem HF aus dem Sichtbereich des Hundes. Nach einer Minute kehrt der HF auf Anweisung des Richters zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen Seite Grundstellung ein. Erst auf Anweisung des Richters hat sich der Hund dann in die Sitzposition

zu begeben. Hinsetzen, Aufstellen, dem HF folgen, Aufsitzen nach Rückkehr ohne Kommando sind fehlerhaft.

Entfernt sich der Hund mehr als 3 Hundelängen vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten.

6. Bringen eines weichen Gegenstandes
 

Der HF steht in der Grundstellung mit seinem unangeleinten Hund. In einer Entfernung von ca. 5 m neben dem Hund steht der Richter mit dem vom HF mitgebrachten weichen Gegenstand (Dummy). Der Richter wirft diesen Gegenstand mit einem Geräusch ca. 15 m in gerader Linie. Der Hund sollte neben dem HF sitzen bleiben.

Auf Anweisung des Richters gibt der HF dem Hund ein Kommando zum apportieren. Der Hund soll in schneller, freudiger Gangart in gerader Linie zum Dummy laufen, das Dummy ohne zusätzliches Kommando

aufnehmen und sofort zum HF mit dem Dummy zurückkehren. Beim HF angekommen, sollte sich der Hund nach Möglichkeit vorsetzen und erst auf ein Kommando das Dummy in die Hand des HF abgeben. Auf ein weiteres Kommando hat sich der Hund wieder in die Grundstellung zu begeben.

7. Schussfestigkeit
 

Die Schussfestigkeit des Hundes wird nicht benotet. Es wird lediglich festgestellt, ob ein Hund schussscheu ist. Schussscheue Hunde können die Prüfung nicht bestehen. Auf Schussfestigkeit muss besonderer Wert gelegt werden. Die Schüsse werden in einer Entfernung von 30 - 50 m vom Hund abgegeben und zwar zwei Schüsse Kaliber 9 mm - Schreckschuss.

Der Hund ist hierbei nicht angeleint. Sucht der Hund Schutz beim Führer und erholt sich nicht in angemessener Zeit, ist ihm Schussscheue zu bescheinigen. Läuft der Hund auf den Schuss weg, ist er

von der weiteren Prüfung auszuschließen.

 

 

Verkehrssicherheitsprüfung in praktischer Ausführung (Teil B) - Allgemeines

 

Plätze) mit mäßigem Verkehr durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehr darf unter keinen Umständen beeinträchtigt werden. Nur der zu prüfende Hund, sein HF, der Richter ggf. der Prüfungsleiter sind in Aktion. Alle anderen an der Prüfung beteiligten HF und Hund halten sich abseits an einem geeigneten angewiesenen Ort

(Treffpunkt) auf Abruf bereit.

Die Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart einen erheblichen Zeitaufwand. Die Leistungsforderungen dürfen nicht durch oberflächliche Abnahme vieler Hunde beeinträchtigt werden. Daher dürfen an einem Tag max. 12 Hunde im Teil B gerichtet werden. Für das Bestehen dieser Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr bewegenden Hund maßgeblich. Punkte werden für die einzelnen Übungen nicht

vergeben.

Es wird lediglich bescheinigt "Teil B Verkehrsicherheitsprüfung bestanden"oder "Teil B" Verkehrsicherheitsprüfung nicht bestanden".

1. Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr
 

Auf Anweisung der Richters begeht der HF mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der Richter folgt dem HF in angemessener Entfernung. Der Hund soll an der linken Seite des HF an lose hängender Leine - mit der Schulter in Kniehöhe des HF bleibend - willig und freudig

folgen. Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber soll sich der

Hund gleichgültig verhalten.

Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson) geschnitten. Kurze Zeit später überholt den HF ein dicht von hinten vorbeifahrender Radfahrer (Auftragsperson) auf dem Radweg oder Fahrbahn. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem Radfahrer befindet. Im Vorbeifahren wird Klingelzeichen gegeben. Danach macht der HF eine Kehrtwendung,

geht auf den nachfolgenden Richter zu, bleibt stehen, begrüßt ihn mit Handschlag und unterhält sich mit ihm. Der Hund darf hierbei stehen, liegen oder sitzen, hat sich aber ruhig zu verhalten.

2. Verhalten unter erschwerten Verkehrsverhältnissen
 

Auf Anweisung des Richters bewegt sich der HF mit seinem angeleinten Hund inmitten stärkeren Passantenverkehrs. Der HF hat zwischendurch zweimal zu halten. Beim ersten Mal hat sich der Hund auf Kommando zu setzen, beim zweiten Mal erhält der Hund ein "Platz" Kommando, worauf er sich schnell hinzulegen und liegen zubleiben hat. Innerhalb dieser Übung ist ein kurzes Verweilen an einer Stelle mit starker lebhafter Geräuschkulisse einzuflechten (vorbeifahrende Züge, Durchschreiten einer Unter- oder Überführung

bei Zugfahrten, Straßenbahn, LKW-Verkehr). Der Hund soll auch im starken Passantenverkehr und bei außergewöhnlichen Geräuschen seinem HF aufmerksam, willig und unbeeindruckt folgen. (Geeignete Örtlichkeiten für diese Übung: Belebte Plätze, Bahnhofshallen, Omnibusbahnhöfe, Marktplätze usw.)

3.

Verhalten des alleingelassenen Hundes gegenüber anderen Tieren
 

Auf Anweisung des Richters begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des Richters und befestigt die Führerleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der HF begibt sich dann für zwei Minuten außer Sicht des Hundes in ein Geschäft oder einen Hauseingang. Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen.

Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa 5m am Prüfungshund vorbei. Der allein gelassene Hund soll sich während der Abwesenheit des HF ruhig verhalten. Den vorbei geführten Hund (keine Raufer verwenden) soll er ohne Angriffshandlung (starkes Ziehen und Zerren an der Leine, ausdauerndes Bellen) passieren lassen.

4. Gehorsamkeitsüberprüfung im Verkehr
 

An geeigneter Stelle (wo auch das Ableinen eines Hundes möglich ist) leint der HF auf Anweisung des Richters seinen Hund ab und lässt ihn zwanglos und ohne weitere Einwirkungen laufen.

Auf Anweisung des Richters ruft der HF alsdann seinen Hund mit Namen und Hörzeichen zu sich heran und leint ihn an. Der Hund soll schnell zum HF zurückkehren und sich willig anleinen lassen. Ein zwei- bis dreimaliges Hörzeichen ist erlaubt. Ob der Hund sich nach der Rückkehr zum HF zum Anleinen vor diesen setzt oder er stehend angeleint wird, bleibt dem HF überlassen.

 
Anmerkungen

Es bleibt dem Richter überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem einzelnen Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge nur je eine Übung absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.

 

 

© Volker Böckly