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Flat coated Retriever
Bailey´s Cream
Daiquiri Ashes of St. Helens |
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Bewertung der Leistungen (Teil A) |
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Die
Bewertung der Leistungen gliedert sich im Teil A wie folgt:
Je Prüfungsfach können maximal 10 Punkte
vergeben werden. Jeder Hund wird während aller Übungen vom Richter
beobachtet. zwischen den Übungen ist der Hund bei Fuß zu führen. Der
Richter wird in seiner Bewertung den Gesamteindruck aller Übungen mit
Beginn des Aufrufens bis hin zur Abmeldung der gesamten Prüfung für den
einzelnen Teilnehmer in seiner Beurteilung berücksichtigen.
Die Bewertung in den Fächern 1
(Leinenführigkeit) und 2 (Freifolge) werden mir der Fachwertziffer 2
bewertet. |
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1. |
Leinenführigkeit und
Unbefangenheit |
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Von der Grundstellung aus
hat der angeleinte Hund seinem HF auf ein einmaliges Kommando
freudig zu folgen. Der HF hat mit seinem Hund etwa 40m in gerader Linie
hin und zurück zu gehen. Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt in
Kniehöhe an der linken oder rechten Seite des HF zu bleiben, er darf
nicht vor, nach oder seitlich laufen. Die Übung ist auf der Geraden im
gewöhnlichen, langsam und im Laufschritt zu zeigen. Im gewöhnlichen
Schritt sind mind. jeweils eine Rechts-, Links- und Wendung zu zeigen.
Beim "Angehen", beim Wechsel
der Gangart "schnell, langsam, gewöhnlich" und bei der Richtungsänderung
"links, rechts, Wende" ist dem HF ein Kommando gestattet.
Während der gewöhnlichen
Gangart muss der HF mind. 2x stehen bleiben. Der Hund hat sich in diesem
Fall zu setzen. Der HF darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern
und insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten.
Die Führleine soll während des Führens lose durchhängen. Auf Anweisung
des Richters geht der HF mit seinem Hund durch eine Gruppe von mind.
sechs (6) Personen. Der HF hat in der Gruppe vor einer Person mind.
einmal zu halten, wobei sich der Hund in die Sitzposition begeben muss.
Die Gruppe hat sich
möglichst durcheinander zu bewegen. Zurückbleiben, Vordrängen,
seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei den
Wendungen sind punktmindernd. |
2. |
Freifolgen |
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Auf Anordnung des Richters
wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Die Leine muss aus dem
Sichtbereich des Hundes entfernt werden. Der HF begibt sich mit seinem
freifolgenden Hund sofort wieder in die noch aus Übung 1 wartende
Personengruppe um dort mind. bei einer Person stehen zu bleiben, wobei
sich der Hund zu setzen hat.
Nach Verlassen der Gruppe
nimmt der HF mit dem freifolgenden Hund die Grundstellung ein und
beginnt dann die Freifolge analog der Festlegungen zu Übung 1. |
3. |
Hinsetzen und Sitzenbleiben in Verbindung
mit Herankommen |
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Von der Grundstellung aus
geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach
Aufforderung durch den Richter hat sich der Hund auf einmaliges Kommando
schnell zu setzen, wobei der Hundeführer seine Gangart nicht verlangsamt
sondern zügig weitergeht, ohne sich zu dem Hund umzudrehen. Nach ca. 20m
bleibt der HF stehen und dreht sich zu seinem Hund um. Hinlegen und
Aufstehen des Hundes, dem HF Nachfolgen sind fehlerhaft.
Auf Anweisung des Richters
ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart muss der
Hund direkt zu seinem HF kommen und hat sich dicht vor diesen zu setzen.
Auf ein Kommando hat sich der Hund dann neben den HF in Grundposition zu
begeben. |
4. |
Ablegen und Liegenbleiben |
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Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem
frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Auf Anweisung des Richters hat
der HF dem Hund ein Platzkommando zu geben ohne dabei stehen zu bleiben.
Der Hund hat sich schnell ohne zu zögern hinzulegen. Ohne Einwirkung auf
den Hund und ohne sich umzusehen, geht der
HF ca. 30 m weiter, dreht sich dann um und bleibt
dort ca. 1 Minute stehen; kehrt dann auf Anweisung des Richters zu
seinem Hund zurück und nimmt an der geführten Seite Grundstellung ein.
Erst auf Anweisung des Richters darf der Hund in die Sitzposition
gebracht werden.
Hinsetzen, Aufstellen, dem
HF folgen, Aufsitzen nach Rückkehr ohne Kommando sind fehlerhaft. |
5. |
Ablegen des Hundes unter Ablenkung |
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Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem
frei bei Fuß folgenden Hund zu dem vom Richter angewiesenen Bereich. Der
HF legt seinen Hund ab, ohne die Leine oder sonst einen Gegenstand bei
ihm zu belassen. In Sicht des Hundes bleibend, geht der HF etwa 40 m vom
Hund weg und bleibt mit dem Rücken zum Hund gewendet stehen. Eine Gruppe
von mindestens drei Passanten und einer Auftragsperson mit einem
angeleinten Hund (kein Raufer), geht auf den HF zu (die minimale
Entfernung beider Hunde darf 20m nicht unterschreiten), begrüßt diesen
und entfernt sich sodann gemeinsam mit dem HF aus dem Sichtbereich des
Hundes. Nach einer Minute kehrt der HF auf Anweisung des Richters zu
seinem Hund zurück und nimmt an dessen Seite Grundstellung ein. Erst auf
Anweisung des Richters hat sich der Hund dann in die Sitzposition
zu begeben. Hinsetzen, Aufstellen, dem HF folgen,
Aufsitzen nach Rückkehr ohne Kommando sind fehlerhaft.
Entfernt sich der Hund mehr als 3 Hundelängen vom
Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten. |
6. |
Bringen eines weichen Gegenstandes |
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Der HF steht in der Grundstellung mit seinem
unangeleinten Hund. In einer Entfernung von ca. 5 m neben dem Hund steht
der Richter mit dem vom HF mitgebrachten weichen Gegenstand (Dummy). Der
Richter wirft diesen Gegenstand mit einem Geräusch ca. 15 m in gerader
Linie. Der Hund sollte neben dem HF sitzen bleiben.
Auf Anweisung des Richters gibt der HF dem Hund
ein Kommando zum apportieren. Der Hund soll in schneller, freudiger
Gangart in gerader Linie zum Dummy laufen, das Dummy ohne zusätzliches
Kommando
aufnehmen und sofort zum HF mit dem Dummy
zurückkehren. Beim HF angekommen, sollte sich der Hund nach Möglichkeit
vorsetzen und erst auf ein Kommando das Dummy in die Hand des HF
abgeben. Auf ein weiteres Kommando hat sich der Hund wieder in die
Grundstellung zu begeben. |
7. |
Schussfestigkeit |
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Die Schussfestigkeit des Hundes wird nicht
benotet. Es wird lediglich festgestellt, ob ein Hund schussscheu ist.
Schussscheue Hunde können die Prüfung nicht bestehen. Auf
Schussfestigkeit muss besonderer Wert gelegt werden. Die Schüsse werden
in einer Entfernung von 30 - 50 m vom Hund abgegeben und zwar zwei
Schüsse Kaliber 9 mm - Schreckschuss.
Der Hund ist hierbei nicht angeleint. Sucht der
Hund Schutz beim Führer und erholt sich nicht in angemessener Zeit, ist
ihm Schussscheue zu bescheinigen. Läuft der Hund auf den Schuss weg, ist
er
von der weiteren Prüfung auszuschließen. |
Verkehrssicherheitsprüfung in
praktischer Ausführung (Teil B) - Allgemeines |
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Plätze) mit mäßigem Verkehr durchgeführt werden.
Der öffentliche Verkehr darf unter keinen Umständen beeinträchtigt
werden. Nur der zu prüfende Hund, sein HF, der Richter ggf. der
Prüfungsleiter sind in Aktion. Alle anderen an der Prüfung beteiligten
HF und Hund halten sich abseits an einem geeigneten angewiesenen Ort
(Treffpunkt) auf Abruf bereit.
Die Durchführung dieses Teils der Prüfung
erfordert wegen ihrer Eigenart einen erheblichen Zeitaufwand. Die
Leistungsforderungen dürfen nicht durch oberflächliche Abnahme vieler
Hunde beeinträchtigt werden. Daher dürfen an einem Tag max. 12 Hunde im
Teil B gerichtet werden. Für das Bestehen dieser Prüfungsabteilung ist
der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr bewegenden Hund
maßgeblich. Punkte werden für die einzelnen Übungen nicht
vergeben.
Es wird lediglich bescheinigt "Teil B
Verkehrsicherheitsprüfung bestanden"oder "Teil B"
Verkehrsicherheitsprüfung nicht bestanden". |
1. |
Führigkeit und Verhalten im
Straßenverkehr |
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Auf Anweisung der Richters begeht der HF mit
seinem angeleinten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem
Gehweg. Der Richter folgt dem HF in angemessener Entfernung. Der Hund
soll an der linken Seite des HF an lose hängender Leine - mit der
Schulter in Kniehöhe des HF bleibend - willig und freudig
folgen. Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber
soll sich der
Hund gleichgültig verhalten.
Auf seinem Weg wird der HF von einem
vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson) geschnitten. Kurze Zeit
später überholt den HF ein dicht von hinten vorbeifahrender Radfahrer
(Auftragsperson) auf dem Radweg oder Fahrbahn. Das Vorbeifahren hat so
zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem
Radfahrer befindet. Im Vorbeifahren wird Klingelzeichen gegeben. Danach
macht der HF eine Kehrtwendung,
geht auf den nachfolgenden Richter zu, bleibt
stehen, begrüßt ihn mit Handschlag und unterhält sich mit ihm. Der Hund
darf hierbei stehen, liegen oder sitzen, hat sich aber ruhig zu
verhalten. |
2. |
Verhalten unter erschwerten
Verkehrsverhältnissen |
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Auf Anweisung des Richters bewegt sich der HF mit
seinem angeleinten Hund inmitten stärkeren Passantenverkehrs. Der HF hat
zwischendurch zweimal zu halten. Beim ersten Mal hat sich der Hund auf
Kommando zu setzen, beim zweiten Mal erhält der Hund ein "Platz"
Kommando, worauf er sich schnell hinzulegen und liegen zubleiben hat.
Innerhalb dieser Übung ist ein kurzes Verweilen an einer Stelle mit
starker lebhafter Geräuschkulisse einzuflechten (vorbeifahrende Züge,
Durchschreiten einer Unter- oder Überführung
bei Zugfahrten, Straßenbahn, LKW-Verkehr). Der
Hund soll auch im starken Passantenverkehr und bei außergewöhnlichen
Geräuschen seinem HF aufmerksam, willig und unbeeindruckt folgen.
(Geeignete Örtlichkeiten für diese Übung: Belebte Plätze,
Bahnhofshallen, Omnibusbahnhöfe, Marktplätze usw.) |
3. |
Verhalten des
alleingelassenen Hundes gegenüber anderen Tieren |
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Auf Anweisung des Richters begeht der HF mit
angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer
Strecke hält der HF auf Anweisung des Richters und befestigt die
Führerleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der HF begibt
sich dann für zwei Minuten außer Sicht des Hundes in ein Geschäft oder
einen Hauseingang. Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen.
Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant
(Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen
Entfernung von etwa 5m am Prüfungshund vorbei. Der allein gelassene Hund
soll sich während der Abwesenheit des HF ruhig verhalten. Den vorbei
geführten Hund (keine Raufer verwenden) soll er ohne Angriffshandlung
(starkes Ziehen und Zerren an der Leine, ausdauerndes Bellen) passieren
lassen. |
4. |
Gehorsamkeitsüberprüfung im
Verkehr |
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An geeigneter Stelle (wo auch das Ableinen eines
Hundes möglich ist) leint der HF auf Anweisung des Richters seinen Hund
ab und lässt ihn zwanglos und ohne weitere Einwirkungen laufen.
Auf Anweisung des Richters ruft der HF alsdann
seinen Hund mit Namen und Hörzeichen zu sich heran und leint ihn an. Der
Hund soll schnell zum HF zurückkehren und sich willig anleinen lassen.
Ein zwei- bis dreimaliges Hörzeichen ist erlaubt. Ob der Hund sich nach
der Rückkehr zum HF zum Anleinen vor diesen setzt oder er stehend
angeleint wird, bleibt dem HF überlassen. |
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Anmerkungen |
Es bleibt dem Richter überlassen, ob er die
einzelnen Übungen mit jedem einzelnen Hund an den jeweils vorgesehenen
Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge nur je eine Übung
absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort
ebenso verfährt. |
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© Volker Böckly |
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